Die OdA Hauswirtschaft Ostschweiz führt für die Lernenden der Kantone AI, AR, SG, TG und FL die überbetrieblichen Kurse durch. Die überbetrieblichen Kurse sind der dritte Lernort im Rahmen der beruflichen Grundausbildung und dienen dem Erwerb und der Vertiefung grundlegender beruflicher Fertigkeiten. Die Praxis wird geschult und geübt.
In der Regel besuchen die Lernenden pro Lehrjahr 4 Kurstage, in welchen sie von üK-BerufsbildnerInnen in den Fachbereichen gemäss Bildungsverordnung in der Ausführung praktischer Arbeiten angeleitet und beurteilt werden. Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch.
Das Amt für Berufsbildung meldet die neuen Lernenden bei der OdA Hauswirtschaft Ostschweiz für die überbetrieblichen Kurse an. Die Anmeldung durch die Ausbildungsbetriebe bei uns entfällt somit.
Dieses Vorgehen gilt nicht für die Nachholbildung nach Artikel 32 BBV. Personen, die diese Nachholbildung absolvieren, können die üKs auf freiwilliger Basis absolvieren und müssen sich für jeden üK selbständig bei der Geschäftsstelle der OdA Hauswirtschaft Ostschweiz per E-Mail anmelden.