Die OdA Hauswirtschaft Ostschweiz führt für die Lernenden der Kantone AI, AR, SG, TG und FL die überbetrieblichen Kurse durch. Die überbetrieblichen Kurse sind der dritte Lernort im Rahmen der beruflichen Grundausbildung und dienen dem Erwerb und der Vertiefung grundlegender beruflicher Fertigkeiten. Die Praxis wird geschult und geübt.
Die Lernenden besuchen 4mal in ihrer Ausbildung den üK, in welchen sie von üK-BerufsbildnerInnen in den Fachbereichen gemäss Bildungsverordnung in der Ausführung praktischer Arbeiten angeleitet und beurteilt werden. Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch.
Neu muss vor Lehrbeginn für jede/n Lernende/n einmalig eine Anmeldung für den üK über unsere Homepage erfolgen. Diese gilt dann für die gesamte Lehrzeit.
Die angegebenen Daten werden für alle Lehrjahre verarbeitet und für die Anmeldung der üK verwendet, sofern die Lehrbetriebe uns keine schriftlichen Änderungen durchgeben. Bitte beachten Sie dabei auch die Angabe der korrekten Rechnungsanschrift. Diese wird für die Verrechnung von den üK inkl. üK-WIGL und der Übernachtung verwendet.
Da der Besuch des üK obligatorisch ist, möchten wir hier auf die Wichtigkeit der Anmeldung durch die Lehrbetriebe hinweisen. Aufgeboten werden die Lernenden, die hier angemeldet werden. Versäumte üK’s müssen im Folgejahr bei uns, in einem anderen Kanton oder im Lehrbetrieb nachgeholt werden.
Sollten die Lehrbetriebe unter dem Jahr neue Lernende hinzunehmen, durch einen verspäteten Start oder einen Lehrbetriebswechsel, müssen diese bitte ebenfalls umgehend bei uns angemeldet werden.
Personen, welche die Nachholbildung nach Artikel 32 BBV absolvieren, können die üKs auf freiwilliger Basis besuchen und müssen sich für jeden üK selbständig ebenfalls über unsere Homepage anmelden.
Hier geht's zur Anmeldung: üK-Anmeldung - HausWirtschaft Ostschweiz (hwostschweiz.ch)
Vorgaben Arbeitsbekleidung an üK und QV
Die überbetrieblichen Kurse umfassen 14 Tage zu 8 Stunden. Die Tage und die Inhalte sind wie folgt auf 4 Kurse aufgeteilt:
Lehrjahr | Kurse | Handlungskompetenzbereich | Dauer |
|
|
|
|
1 | 1 |
| 2 Tage |
1 | 2 |
| 4 Tage |
1 | 3 |
| 4 Tage |
2 | 4 |
| 4 Tage |