In den Bildungsverordnungen zur/zum Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ und zu dem/der Hauswirtschaftspraktiker/in steht geschrieben, das die Berufsbildner am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der Lernenden in einem Bildungsbericht festhalten müssen und diesen mit der Lernenden Person bespricht. Es werden die vom Bildungsplan erforderlichen Handlungskompetenten überprüft. Der Bildungsstand soll die Leitungen von der Praxis, der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen festhalten.
Erläuterung Bildungsbericht
Bildungsbericht
Erklärvideos
Bildungsbericht 1: Zielsetzung
Bildungsbericht 2: Aufbau