Kompetenznachweis

Hauswirtschaftspraktiker/in EBA

Informationen und Anleitung
Die Lernenden erwerben während ihrer zweijährigen beruflichen Grundbildung zur Hauswirtschaftspraktikerin oder zum Hauswirtschaftspraktiker mit eidgenössischem Berufsattest Fachwissen und Fertigkeiten, welche im Bildungsplan festgelegt sind.

Unabhängig vom Qualifikationsverfahren sollen die Lernenden die Möglichkeit erhalten, die erlangten Kompetenzen in berufsrelevanten Arbeitssituationen zu beweisen und zu belegen. Dabei werden folgende im Bildungsplan definierte Fachbereiche berücksichtigt:

Die Kompetenznachweise vermitteln ein aussagekräftiges Bild über die Handlungsfähigkeit der Lernenden in unterschiedlichen Arbeitsgebieten und dienen einer Standortbestimmung vor dem Qualifikationsverfahren. Für Lernende, die ihre Ausbildung nicht mit dem eidgenössischen Berufsattest abschliessen, sind die Kompetenznachweise eine wertvolle Bescheinigung ihrer Stärken in einzelnen Bereichen.

Modalitäten

Die Leistungen und Kompetenzen der Lernenden werden durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner im Ausbildungsbetrieb überprüft und beurteilt. Die Abnahme wird folgendermassen durchgeführt: 

  • Die dafür geschaffenen Arbeitssituationen sind exemplarisch und dem Ausbildungsstand der Lernenden angepasst.
  • Die Aufgabenstellungen und Erwartungen sind klar definiert, sodass die Lernenden die Arbeitssituationen selbständig meistern können.
  • Die Kompetenznachweise werden ab dem 2. Lehrjahr durchgeführt, sobald die Inhalte pro Fachbereich zu zwei Dritteln vermittelt sind.
  • Die einzelnen Kompetenznachweise gelten als bestanden, wenn die 1 – 2 vorgegebenen Erwartungen (mit Stern gekennzeichnet und fett gedruckt) und zwei Drittel der jeweiligen Punktzahl erreicht werden.
  • Die beurteilten Arbeitssituationen werden mit den Lernenden besprochen.

Kompetenznachweise bestätigen lassen

Wir als regionaler Berufsverband für die Ostschweiz unterstützten es, wenn die Betriebe mit ihren Lernenden HWP einen Kompetenznachweis durchführen. Der ausgefüllte Kompetenznachweis kann an die Geschäftsstelle gesandt, oder als Scan per Mail unter info[at]hwostschweiz⋅ch übermittelt werden. Wir stellen Ihnen dann dazu eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ist keine Wertung der Leistungen der Lernenden, sondern bescheinigt lediglich die Durchführung durch den Betrieb.

Kompetenznachweis​​​​​​​