Als fertig ausgebildete/r Fachfrau/mann Hauswirtschaft besteht die Möglichkeit die Berufsprüfung zu machen als
oder die höhere Fachprüfung/Höhere Fachschule zu machen als
oder die Fachhochschule zu machen als
oder ganz normal in einem Betrieb arbeiten und z.B. mit einer Weiterbildung zum Berufsbildner dort die Lehrlingsverantwortung übernehmen. Gute Fachpersonen an der Basis sind sehr wichtig. Man kann je nach Betrieb auch ohne eine Weiterbildung als Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ Teilbereiche leiten wie z.B. Wäschereileitung, Reinigungsleitung oder Serviceleitung.
Als fertig ausgebildete/r Hauswirtschaftspraktiker/in EBA besteht die Möglichkeit, eine weiterführende 2-jährige Ausbildung zur/zum Fachfrau/mann EFZ zu absolvieren oder ganz normal in einem Betrieb zu arbeiten. Gute Fachpersonen an der Basis sind sehr wichtig.
Artikel 32 Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV wird immer individuell geklärt da die Kosten je nach Kanton unterschiedlich sind. Beim Artikel 32 BBV ist immer der Wohnkanton der Kandidatin des Kandidaten zuständig.
Kantonale Bildungsämter:
St. Gallen
Kanton St. Gallen
Bildungsdepartement
Amt für Berufsbildung
Davidstrasse 31
9001 St. Gallen
T +41 58 229 45 86
patrick.frei[at]sg⋅ch
www.berufsbildung.sg.ch
Thurgau
Kanton Thurgau
Departement für Erziehung und Kultur
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Grabenstr. 5
8510 Frauenfeld
T 058 345 59 40
claudia.strauss[at]tg⋅ch
www.abb.tg.ch
Appenzell Ausserrhoden
Kanton Appenzell Ausserrhoden
Departement Bildung und Kultur
Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung
Berufsbildung
Regierungsgebäude
9102 Herisau
T 071 353 67 13
carmen.walser[at]ar⋅ch
www.ar.ch
Appenzell Innerrhoden
Kanton Appenzell Innerrhoden
Erziehungsdepartement
Hauptgasse 51
9050 Appenzell
T 071 788 93 67
werner.hugener[at]ed.ai⋅ch
www.ai.ch
Fürstentum Liechtenstein
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Postfach 44 / Postplatz 2
9494 Schaan
Fürstentum Liechtenstein
T +423 236 72 13
andrea.kunkel[at]llv⋅li
www.abb.llv.li